Entscheidungen zu § 14 Abs. 1 PRTV-G

Bundeskommunikationssenat

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TE Bks Bescheid 2008/3/31 611.181/0007-BKS/2008

Norm: PrTV-G §66 Abs4PrTV-G §14 Abs1 Dokumentnummer BKST_20080331_611181_0007_BKS_2008_00 mehr lesen...

Entscheidung | Bks Bescheid | 31.03.2008

RS Bks 2008/3/31 611.181/0007-BKS/2008

Norm: PrTV-G §66 Abs4PrTV-G §14 Abs1
Leitsatz: Mit dem aus § 14 Abs. 1 PrTV-G ableitbaren Gebot der Nutzung zugeteilter Übertragungskapazitäten soll ein „Brachliegen“ dieser wertvollen öffentlichen Ressourcen über einen längeren Zeitraum hinweg verhindert werden; ein konkreter Bedarf an den zu entziehenden Übertragungskapazitäten ist hingegen kein Tatbestandsmerkmal. Mit dem aus Paragraph 14, Absatz eins, PrTV-G ableitbaren Gebot der Nutzung zugeteilte... mehr lesen...

Rechtssatz | Bks | 31.03.2008

RS Bks 2008/3/31 611.181/0007-BKS/2008

Norm: PrTV-G §66 Abs4PrTV-G §14 Abs1
Leitsatz: Mit dem aus § 14 Abs. 1 PrTV-G ableitbaren Gebot der Nutzung zugeteilter Übertragungskapazitäten soll ein „Brachliegen“ dieser wertvollen öffentlichen Ressourcen über einen längeren Zeitraum hinweg verhindert werden; ein konkreter Bedarf an den zu entziehenden Übertragungskapazitäten ist hingegen kein Tatbestandsmerkmal. Mit dem aus Paragraph 14, Absatz eins, PrTV-G ableitbaren Gebot der Nutzung zugeteilte... mehr lesen...

Rechtssatz | Bks | 31.03.2008

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