Entscheidungen zu § 13 Abs. 4 PRTV-G

Bundeskommunikationssenat

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TE Bks Bescheid 2003/7/1 611.184/002-BKS/2003

Norm: PrTV-G §13PrTV-G §13 Abs4 erster SatzPrTV-G §19PrTV-G §19 Abs1 zweiter SatzPrTV-G §19 Abs2 Dokumentnummer BKST_20030701_611184_002_BKS_2003_00 mehr lesen...

Entscheidung | Bks Bescheid | 01.07.2003

RS Bks 2003/7/1 611.184/002-BKS/2003

Norm: PrTV-G §13PrTV-G §13 Abs4 erster SatzPrTV-G §19PrTV-G §19 Abs1 zweiter SatzPrTV-G §19 Abs2
Leitsatz: Zuteilung von Frequenzen an den Österreichischen Rundfunk erfolgt daher nicht, damit der ORF mit diesen Frequenzen - durch Überlassung an Dritte - wirtschaftliche Einnahmen erzielen kann bzw. diese bestmöglich wirtschaftlich verwertet, sondern zur Erfüllung des gesetzlichen Versorgungsauftrages; Die Tatsache allein, dass eine nur regional ausgestr... mehr lesen...

Rechtssatz | Bks | 01.07.2003

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