Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrenshergang und Sachverhalt 1. Die beschwerdeführende Partei (bP) wurde am 18.06.2015 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Niederösterreich, "zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gem. § 67 FPG bzw. einer Rückkehrentscheidung mit Einreiseverbot gem. § 52, 53 FPG" von einer Organwalterin des BFA, XXXX (EK), niederschriftlich einvernommen. 1. Die beschwerdeführende Partei ... mehr lesen...