Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 UVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1999/11/25 6Ob277/99z

Begründung: In einem am 18. 10. 1995 abgeschlossenen Unterhaltsvergleich verpflichtete sich der Vater der Minderjährigen zu einem monatlichen Unterhalt von 3.000 S ab 1. 7. 1995. Er war damals als Angestellter im Betrieb seiner Mutter beschäftigt und hatte ein monatliches Nettoeinkommen von rund 16.300 S ohne Sonderzahlungen. Der Sachwalter beantragt die Gewährung monatlicher Unterhaltsvorschüsse von 3.000 S nach §§ 3, 4 Z 1 UVG. Die Führung einer Exekution erscheine aussicht... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.11.1999

TE OGH 1998/7/28 1Ob109/98f

Begründung: Nach der einvernehmlichen Scheidung der Ehe ihrer Eltern am 24.September 1992 kam die am 25.September 1982 geborene Minderjährige in die Obsorge ihrer Mutter. Im Scheidungsfolgenvergleich verpflichtete sich der Vater zur Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge von 3.700 S ab 1.Oktober 1992. Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Vaters gewährte das Erstgericht der Minderjährigen mit Beschluß vom 9.August 1995 monatliche Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.07.1998

TE OGH 1993/5/26 7Ob543/93

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Entscheidung | OGH | 26.05.1993

TE OGH 1993/1/27 7Ob506/93

Begründung: Der Minderjährige wohnt bei seiner Mutter. Sein Vater ist ab 1.5.1985 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 2.250 verpflichtet (ON 45). Mit Beschluß vom 17.7.1989 (ON 57) bewilligte das Erstgericht dem Minderjährigen einen Unterhaltsvorschuß gemäß § 3 Z 1 und 2 UVG in Titelhöhe bis 30.6.1992. Seit 1.8.1991 bezieht der Minderjährige als Kochlehrling unter Einbeziehung der Sonderzahlungen eine Lehrlingsentschädigung von S 4.950 im Monat. Das Erstgericht setzte mi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.01.1993

RS OGH 1992/8/26 1Ob560/92, 7Ob605/92, 7Ob506/93, 7Ob543/93, 8Ob533/94, 9Ob511/95, 1Ob109/98f, 6Ob27

Norm: UVG §5 Abs1UVG §6 Abs1UVG §7 Abs1 Z1UVG §19 Abs1
Rechtssatz: Selbst wenn dem Minderjährigen Unterhaltsberechtigten aus anderen Quellen Mittel zur Deckung seines Unterhaltsbedarfs in Richtsatzhöhe zur Verfügung stehen, kann doch auch der restliche Unterhaltsanspruch gegen den Geldunterhaltsschuldner durch Bevorschussung bis zum Richtsatzbetrag gesichert werden. In solchen Fällen - insbesondere also bei eigenen Einkünften des Minderjährigen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.08.1992

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