Begründung: Der Minderjährige wohnt bei seiner Mutter. Sein Vater ist ab 1.5.1985 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 2.250 verpflichtet (ON 45). Mit Beschluß vom 17.7.1989 (ON 57) bewilligte das Erstgericht dem Minderjährigen einen Unterhaltsvorschuß gemäß § 3 Z 1 und 2 UVG in Titelhöhe bis 30.6.1992. Seit 1.8.1991 bezieht der Minderjährige als Kochlehrling unter Einbeziehung der Sonderzahlungen eine Lehrlingsentschädigung von S 4.950 im Monat. Das Erstgericht setzte mi... mehr lesen...
Norm: UVG §5 Abs1UVG §6 Abs1UVG §7 Abs1 Z1UVG §19 Abs1
Rechtssatz: Selbst wenn dem Minderjährigen Unterhaltsberechtigten aus anderen Quellen Mittel zur Deckung seines Unterhaltsbedarfs in Richtsatzhöhe zur Verfügung stehen, kann doch auch der restliche Unterhaltsanspruch gegen den Geldunterhaltsschuldner durch Bevorschussung bis zum Richtsatzbetrag gesichert werden. In solchen Fällen - insbesondere also bei eigenen Einkünften des Minderjährigen... mehr lesen...