Entscheidungen zu § 34 UVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2008/9/23 4Ob146/08m

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Entscheidung | OGH | 23.09.2008

TE OGH 2005/9/22 2Ob83/05b

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Entscheidung | OGH | 22.09.2005

RS OGH 2005/9/22 2Ob83/05b, 4Ob146/08m, 10Ob35/12p

Norm: UVG §9UVG §30UVG §31UVG §34
Rechtssatz: Für Kinder nicht österreichischer Staatsbürgerschaft, die im Ausland leben, aber Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse in Österreich haben, trifft die in § 9 UVG vorgesehene Zuständigkeit des österreichischen Jugendwohlfahrtsträgers namentlich zur Eintreibung des Unterhalts nicht zu; mangels eines solchen ausreichenden Inlandsbezuges tritt von vorne herein die Legalzession an den Bund gemäß § 30 UVG ein... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.2005

RS OGH 1983/10/20 6Ob781/83

Norm: UVG §34
Rechtssatz: Mangels gegenteiliger gesetzlicher Anordnung zieht eine Verschiebung der gerichtlichen Zuständigkeit unmittelbar auch eine entsprechende Verschiebung der von der (jeweiligen) gerichtlichen Zuständigkeit abhängigen Zuständigkeit der zur Mitwirkung am gerichtlichen Verfahren berufenen Verwaltungsbehörde nach sich. Entscheidungstexte 6 Ob 781/83 Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1983

RS OGH 1983/10/20 6Ob781/83

Norm: UVG §34
Rechtssatz: Die örtliche Zuständigkeit des Präsidenten des OLG wechselt automatisch mit dem Übergang der Zuständigkeit zur Besorgung der vormundschaftsgerichtlichen oder pflegschaftsgerichtlichen Angelegenheiten von einem Bezirksgericht auf ein in einem anderen OLG-Sprengel gelegenes Bezirksgericht. Entscheidungstexte 6 Ob 781/83 Entscheidungstext OGH 20.10.1983 6 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1983

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