Norm: ASVG §86 Abs4 Satz2B-KUVG §32 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Für die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung des § 32 Abs 3 Satz 2 B-SVG (bzw. des § 86 Abs 4 Satz 2 ASVG) ist es erforderlich, dass dem Versicherten zum Zeitpunkt der späteren Antragstellung noch ein Anspruch auf Rentenleistungen zusteht. Hingegen lässt ein erst neu (oder wiederum) entstandener Anspruch eine rückwirkende Gewährung nicht zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs4B-KUVG §32 Abs3
Rechtssatz: Die Zweijahresfrist des § 32 Abs 3 B-KUVG (§ 86 Abs 4 ASVG) ist eine materiellrechtliche Frist, weshalb der Postlauf in die Frist einzurechnen ist. Entscheidungstexte 10 ObS 87/93 Entscheidungstext OGH 30.06.1993 10 ObS 87/93 Veröff: SZ 66/80 = SSV-NF 7/64 10 ObS 263/93 Entschei... mehr lesen...