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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 09.11.2022 stellte der Beschwerdeführer beim Patentamt (im Folgenden: belangte Behörde) einen Antrag auf Gebührenstundung gemäß § 7 Abs. 1 Patentamtsgebührengesetz (PAG) für eine näher bezeichnete Patentanmeldung. 1. Am 09.11.2022 stellte der Beschwerdeführer beim Patentamt (im Folgenden: belangte Behörde) einen Antrag auf Gebührenstundung gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Patentamtsgebührengesetz (PA... mehr lesen...