Entscheidungen zu § anlage1 NoVAG 1991

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS Vwgh 2023/9/27 Ra 2022/15/0040

Index: 20/07 Schadenersatz Haftpflicht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: EKHG 1959 §5EKHG 1959 §5 Abs1NoVAG 1991 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2009/16/0107 E 27. Jänner 2010 VwSlg 8510 F/2010 RS 4 Stammrechtssatz Das NoVAG enthält keine Regelung darüber, wem die Verwendung des Fahrzeuges zuzurechnen ist. Auf Grund der gleichartigen Zielsetzung - nämlich die Person zu bestimmen, die für die durch die Verwendung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.2023

RS Vwgh 2016/10/3 Ra 2016/02/0151

Index: 32/05 Verbrauchsteuern40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38 impl; KFG 1967 §82 Abs8 idF 2014/I/026;NoVAG 1991;VwGVG 2014 §17;VwGVG 2014 §27; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 gültig von 01.02.1991 bi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.2016

RS Vwgh 2010/1/27 2009/16/0107

Index: 20/07 Schadenersatz Haftpflicht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: EKHG 1959 §5 Abs1;NoVAG 1991;
Rechtssatz: Das NoVAG enthält keine Regelung darüber, wem die Verwendung des Fahrzeuges zuzurechnen ist. Auf Grund der gleichartigen Zielsetzung - nämlich die Person zu bestimmen, die für die durch die Verwendung des Fahrzeuges entstandenen Folgen einzustehen hat, - bietet es sich in diesem Zusammenhang an, auf d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.01.2010

TE Vwgh Erkenntnis 2006/9/21 2005/15/0122

Der Beschwerdeführer hat im Jahr 1998 einen Pkw aus Deutschland importiert. Die erstmalige Zulassung des Pkw im Inland ist am 30. April 1998 erfolgt. Aus diesem Grund hat der Beschwerdeführer am 30. April 1998 beim Finanzamt eine Erklärung über die Normverbrauchsabgabe beim Finanzamt eingereicht. Die Normverbrauchsabgabe von 24.101 S (einschließlich des Zuschlages in Form einer Abgabenerhöhung nach § 6 Abs 6 NoVAG) hat er in der Folge entrichtet. Der Beschwerdeführer hat im Jahr 1998... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/3/2 2002/15/0144

Der Beschwerdeführer ist auf Grund einer Umwandlung mit dem Stichtag 31. Dezember 1998 Gesamtrechtsnachfolger der R. GmbH. Den Unternehmensgegenstand der R. GmbH bildeten nach den Abgabenerklärungen "Transporte, Vermietungen", darunter das Mietwagengewerbe für 8 PKW mit (jeweils) bis zu 9 Sitzplätzen. Die R. GmbH erklärte in den Streitjahren Umsätze in Höhe von rund 25,000.000 S (1993), 28,000.000 S (1994) und 31,000.000 S (1995). In seinem Bericht über eine bei der R. GmbH über den Z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.03.2006

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