1 Die Revisionswerberin ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - Architektin, seit ca. 20 Jahren in Pension, deutsche Staatsangehörige, kinderlos und unverheiratet. Sie ist grundbücherliche Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Vorarlberg (3-Zimmer-Wohnung mit ca. 75m2; Kaufvertrag vom 9. Juli 2009), an welcher Adresse sie seit 7. Oktober 2009 mit Nebenwohnsitz gemeldet ist. Darüber hinaus ist sie grundbücherliche Eigentümerin einer Eigentumswohnung in München ... mehr lesen...
Index: 20/07 Schadenersatz Haftpflicht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: EKHG 1959 §5EKHG 1959 §5 Abs1NoVAG 1991 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2009/16/0107 E 27. Jänner 2010 VwSlg 8510 F/2010 RS 4 Stammrechtssatz Das NoVAG enthält keine Regelung darüber, wem die Verwendung des Fahrzeuges zuzurechnen ist. Auf Grund der gleichartigen Zielsetzung - nämlich die Person zu bestimmen, die für die durch die Verwendung ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin lebt - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - seit ca. 16 Jahren mit ihrem Ehemann und den beiden Kindern an einer bestimmten Adresse in Österreich, wo auch ihr Hauptwohnsitz gemeldet ist. Die zugehörige Liegenschaft befindet sich im Eigentum der Eheleute. Auch der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Revisionswerberin liegt in Österreich. Sie ist seit Oktober 2018 arbeitslos, ihr Ehemann ist seit 25. September 2019 als Kraftfahrer bei der T... mehr lesen...
Index: 32/05 Verbrauchsteuern40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38 impl; KFG 1967 §82 Abs8 idF 2014/I/026;NoVAG 1991;VwGVG 2014 §17;VwGVG 2014 §27; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 gültig von 01.02.1991 bi... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 25. August 2015 wurde der Revisionswerber zweier Verstöße nach § 82 Abs. 8 zweiter Satz KFG schuldig erkannt. Ihm wurde gemäß dieser Bestimmung vorgeworfen, als Benutzer zweier Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen diese länger als einen Monat nach der Einbringung des Fahrzeuges nach Österreich verwendet zu haben, obwohl Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz ... mehr lesen...
Index: 20/07 Schadenersatz Haftpflicht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: EKHG 1959 §5 Abs1;NoVAG 1991;
Rechtssatz: Das NoVAG enthält keine Regelung darüber, wem die Verwendung des Fahrzeuges zuzurechnen ist. Auf Grund der gleichartigen Zielsetzung - nämlich die Person zu bestimmen, die für die durch die Verwendung des Fahrzeuges entstandenen Folgen einzustehen hat, - bietet es sich in diesem Zusammenhang an, auf d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat im Jahr 1998 einen Pkw aus Deutschland importiert. Die erstmalige Zulassung des Pkw im Inland ist am 30. April 1998 erfolgt. Aus diesem Grund hat der Beschwerdeführer am 30. April 1998 beim Finanzamt eine Erklärung über die Normverbrauchsabgabe beim Finanzamt eingereicht. Die Normverbrauchsabgabe von 24.101 S (einschließlich des Zuschlages in Form einer Abgabenerhöhung nach § 6 Abs 6 NoVAG) hat er in der Folge entrichtet. Der Beschwerdeführer hat im Jahr 1998... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist auf Grund einer Umwandlung mit dem Stichtag 31. Dezember 1998 Gesamtrechtsnachfolger der R. GmbH. Den Unternehmensgegenstand der R. GmbH bildeten nach den Abgabenerklärungen "Transporte, Vermietungen", darunter das Mietwagengewerbe für 8 PKW mit (jeweils) bis zu 9 Sitzplätzen. Die R. GmbH erklärte in den Streitjahren Umsätze in Höhe von rund 25,000.000 S (1993), 28,000.000 S (1994) und 31,000.000 S (1995). In seinem Bericht über eine bei der R. GmbH über den Z... mehr lesen...