Norm: KO §46 Abs1 Z2KO idF BGBl I 114/1997 §47NoVAG 1991 §1UstG §1
Rechtssatz: Liegt einer der Tatbestände des § 3 Z 3 NoVAG vor, kann ein bisher nicht in den steuerrechtlichen Vorgang einbezogener Dritter vom Fiskus die auf ihn wirtschaftlich überwälzte NoVA zurückverlangen, wenn er einen der begünstigten Verwendungszwecke (hier: kurzfristige Kraftfahrzeug- vermietung) nachweist, weil derartige Verwendungen nicht NoVA-pflichtig sein sollen. Be... mehr lesen...