Entscheidungen zu § 2 Abs. 1 ÜStAkk-V

Datenschutzbehörde

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TE Dsk BescheidAkkreditierungZertifizierung 2020/9/28 2020-0.605.768

GZ: 2020-0.605.768 vom 28. September 2020 (Verfahrenszahl: DSB-D198.001) [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert. BESCHEID Spruch: Die Datenschutzbehörde entscheidet übe... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk BescheidAkkreditierungZertifizierung | 28.09.2020

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