Entscheidungen zu § 58 Abs. 1 MBG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Burgenland 2007/08/31 177/02/07001

Die BF beantragt die Rechtswidrigerklärung des im Vorspruch genannten Abstellens eines Heereskraftfahrzeuges gemäß §§ 67a Abs 1 Z 2 AVG, 54 Abs 2 MBG.   § 54 MBG lautet in seinen Abs. 1 und 2: (1) Die unabhängigen Verwaltungssenate erkennen nach Art. 129a Abs. 1 Z 2 B-VG über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer, nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ausgeübter Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein. (2) Darüber hinaus... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 31.08.2007

RS UVS Burgenland 2007/08/31 177/02/07001

Rechtssatz: Das (schlichte) Abstellen eines Heeres-Kraftfahrzeuges durch einen Bundesheerangehörigen (im Assistenzeinsatz) auf dem Privatparkplatz eines öffentlichen Krankenhauses (zwecks Einlieferung einer verletzten Soldatin) unterliegt weder dem ersten noch dem zweiten Absatz des § 58 Militärbefugnisgesetz. Schlagworte Maßnahmenbeschwerde, Militärbefugnisgesetz, Assistenzeinsatz, schlichtes Militärhandeln mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 31.08.2007

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