Norm: AHG §1 Cd8MOG §3 Abs1
Rechtssatz: Die in der Entscheidung 1 Ob 1/89 (= SZ 62/72) genannten auf amtliche Milchpreis-Verordnungen bezogenen Kriterien sind angesichts der geänderten Gesetzeslage nicht ohne weiteres auf die Richtpreise übertragbar. Die Vorgangsweise des Milchwirtschaftsfonds, in den zur 1. und 2.Richtpreis-Verordnung führenden Erhebungen nur die nach dem 30. Juni 1988 neu eingeführten - und nicht auch die vorher schon bezahl... mehr lesen...