IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Keplinger über die Beschwerde der AA, vertreten durch BB, Rechtsanwälte in Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 21.05.2019, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Meldegesetz 1991, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 07.08.2019, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben u... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Gerald Schaber über die Beschwerde des AA, Adresse 1, **** Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 25.02.2016, **-***-2015, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das erstinstanzliche Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gem § 45 Abs 1 Z 3 VStG eingestellt. Gemäß Paragraph 50, VwGVG wird der Beschwerde Folge geg... mehr lesen...