Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 10.12.2015 bei der belangten Behörde eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen und eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Dem Antrag waren folgende Unterlagen in Kopie angeschlossen: * Fünf Meldebestätigungen; * Fünf Bescheide des Magistrats der Stadt Wien, MA 40, über die Zuerkennung von Mindests... mehr lesen...