Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführer wandten sich mit Schriftsatz vom XXXX an das Bundesverwaltungsgericht und erhoben eine Beschwerde gemäß Art. 131 Abs. 2 Z 1 B-VG "wegen rechtswidrigen Handelns der belangten Behörde durch Ablehnung der beantragten Richtigstellung der Meldedaten". Begründend wurde von den Beschwerdeführern in weiterer Folge ausgeführt, dass sie den Bürgermeister der Stadt XXXX als zuständige Meldebehörde mit Schrei... mehr lesen...