Entscheidungsgründe: I. 1.a) Mit schriftlicher Eingabe vom 15. März 2001 an das Veterinäramt des Magistrates Graz hatten die nunmehrigen beschwerdeführenden Parteien - ein Verein sowie ein Tierarzt - den Betrieb eines privaten Tierspitals an einer näher angegebenen Adresse in Graz angezeigt. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass der Tierarzt das Spital betreiben werde und der Verein Eigentümer des Gebäudes und der Einrichtung sei. Das Veterinäramt ersuchte daraufh... mehr lesen...
Index: 86 Veterinärrecht86/02 Tierärzte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung KAKuG §7, §15, §39TierärzteG §15, §16 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.20... mehr lesen...