Entscheidungen zu § 23 Abs. 1 KAKuG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2010/5/11 4Ob36/10p

Begründung: Die Klägerin, ihr Sohn und ihr Enkel sprechen Serbokroatisch als Muttersprache; die Klägerin kann nur sehr schlecht Deutsch, die beiden Männer überhaupt nicht. Die genannten Personen nächtigten vom 26. auf den 27. März 2006 in einer Wohnung in W*****. Diese Wohnung wurde mit einem gebrauchten Ölofen geheizt, den der Sohn der Klägerin mit Hilfe eines Kollegen unfachgemäß installiert hatte. Über diesen Ofen war bereits 2002 wegen eines Defekts ein „gesetzliches Heizverbot”... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.05.2010

RS OGH 2007/10/2 4Ob140/07b, 4Ob36/10p

Norm: ABGB §354 BABGB §372 IcKAG §23 Abs1KAKuG §23 Abs1WrKAG §36 Abs8
Rechtssatz: Das Interesse eines Patienten an unbedingt notwendiger erster ärztlicher Hilfe wiegt unabhängig von seinem früheren Verhalten jedenfalls schwerer als jenes der Krankenanstalt an der Durchsetzung des Hausrechts. Entscheidungstexte 4 Ob 140/07b Entscheidungstext OGH 02.10.2007 4 Ob 140/07b ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.10.2007

RS OGH 1983/6/28 11Os99/83 (11Os100/83), 4Ob14/00p, 4Ob50/01h, 4Ob256/02d, 4Ob166/03w, 11Os42/03, 4O

Norm: ÄrzteG §2 Abs2 Z1KAKuG §23 Abs1StGB §184
Rechtssatz: Pönalisiert (im Gegensatz zu § 343 StG 1945) jede Ausübung einer Tätigkeit, die den Ärzten vorbehalten ist, somit auch schon die Untersuchung kranker Menschen durch Personen, welche die zur Ausübung des ärztlichen Berufes erforderliche Ausbildung nicht erhalten haben. Entscheidungstexte 11 Os 99/83 Entscheidungstext OGH 28.06.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1983

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