Die Beschwerdeführerin steht als Fachschuldirektorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg; sie war mit Wirksamkeit vom 1. September 1989 zur Leiterin der Ländlichen Hauswirtschaftsschule W ernannt worden. Mit - nicht als Bescheid bezeichneter - Erledigung vom 28. August 1989 teilte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin mit, auf Grund ihrer Ernennung mit 1. September 1989 zum Fachschuldirektor gebühre dieser eine Dienstzulage in Höhe von derzeit mon... mehr lesen...