Entscheidungen zu § 2 Abs. 1 KlGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/24 89/05/0233

Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Mag.Abt.37, vom 18. August 1986 war den Beschwerdeführern unter Berufung auf § 70 der Bauordnung für Wien und in Anwendung des Wiener Kleingartengesetzes, LGBl. Nr. 3/1979 in der geltenden Fassung, die nachträgliche Bewilligung erteilt worden, auf dem Grundstück Nr. nn/1, EZ. nnn des Grundbuches über die Kat. Gem. T (Los Nr. 26 der Kleingartenanlage "Y") in einem Abstand von ca. 4 m bzw. 3,75 m von der rückwärtigen Grenze der Liegenschaft L... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.04.1990

RS Vwgh 1990/4/24 89/05/0233

Index: L82109 Kleingarten Wien
Norm: KlGG Wr 1979 §10 Abs2;KlGG Wr 1979 §2 Abs1;
Rechtssatz: Eine Krainerwand ist zufolge § 10 Abs 2 des Wiener Kleingartengesetzes nur dann zulässig, wenn sie für die kleingärtnerische Nutzung unbedingt erforderlich ist, somit eine derartige Nutzung des betreffenden Gartenteiles ohne die Krainerwand unmöglich ist. Selbst wenn auf Grund der Krainerwand weniger Erdreich abgeschwemmt ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.04.1990

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