RS Vwgh 1990/4/24 89/05/0233

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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L82109 Kleingarten Wien

Norm

KlGG Wr 1979 §10 Abs2;
KlGG Wr 1979 §2 Abs1;

Rechtssatz

Eine Krainerwand ist zufolge § 10 Abs 2 des Wiener Kleingartengesetzes nur dann zulässig, wenn sie für die kleingärtnerische Nutzung unbedingt erforderlich ist, somit eine derartige Nutzung des betreffenden Gartenteiles ohne die Krainerwand unmöglich ist. Selbst wenn auf Grund der Krainerwand weniger Erdreich abgeschwemmt wird, so folgt daraus noch nicht, daß diese Abschwemmung ohne die Stützmauer die kleingärtnerische Nutzung dieses Gartenteiles ausschließt, wenn man überdies bedenkt, daß das Gelände im konkreten Fall nicht übermäßig stark geneigt ist und auch auf andere Art befestigt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989050233.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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