Norm: EheG §87 Abs2KlGG §14 Abs1
Rechtssatz: Für auf Kleingartenparzellen begründete Ehewohnungen kann das Gericht im nachehelichen Aufteilungsverfahren anordnen, dass ein Ehegatte anstelle des anderen in das der Benutzung der Wohnung zugrunde liegende Rechtsverhältnis eintritt, ohne dass es einer Zustimmung des Generalpächters nach § 14 Abs 1 KlGG bedürfte. Entscheidungstexte 6 Ob 246/99s ... mehr lesen...
Norm: EheG §87 Abs2KlGG §14 Abs1
Rechtssatz: Die Übertragung der Unterpachtrechte durch Verfügungen im Rahmen eines nachehelichen Aufteilungsverfahrens nach § 87 Abs 2 EheG bedarf nicht der Zustimmung des Generalpächters. Entscheidungstexte 6 Ob 246/99s Entscheidungstext OGH 25.11.1999 6 Ob 246/99s 1 Ob 167/12h Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...