Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 30.01.2013 stellte die XXXX (in der Folge BF) den Antrag auf Erteilung der Bewilligung einer Gewebebank gemäß § 22 Gewebesicherheitsgesetz (in der Folge GSG) für die Betriebsstätte 1. Am 30.01.2013 stellte die römisch 40 (in der Folge BF) den Antrag auf Erteilung der Bewilligung einer Gewebebank gemäß Paragraph 22, Gewebesicherheitsgesetz (in der Folge GSG) für die Betriebsstätte XXXX , an das Bundesam... mehr lesen...