Entscheidungsgründe: Die klagende Partei, deren Geschäftszweig unter anderem die Vermittlung von Krediten ist, begehrte von den beklagten Parteien Zahlung von EUR 6.900,-- samt 9,47 % Zinsen hieraus seit 01.04.2005. Sie sei von den beklagten Parteien mit der Verschaffung einer Finanzierung über EUR 230.000,-- beauftragt worden, die beklagten Parteien hätten sich zur Zahlung einer Provision in der Höhe von 3 % des genehmigten Kreditbetrages verpflichtet. Tatsächlich habe sich die ... mehr lesen...
Norm: MaklerG §6 MaklerG §7 MaklerG §15 MaklerG § 6 heute MaklerG § 6 gültig ab 01.07.1996 MaklerG § 7 heute MaklerG § 7 gültig ab 01.07.1996 ... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §69 GewO 1973 §261 HVG §29 I HVG §29 IId ImmMV §9 MaklerG §15 GewO 1973 § 69 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 69 gültig von 01.07.1993 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 686/1991 GewO 1973 § 69 gültig von 01.01.1989 bis 30... mehr lesen...