Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. G***** E*****, vertreten durch Dr. Rainer H. Schuster, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dkfm. H***** M*****, vertreten durch Dr. Breitwieser RA-K... mehr lesen...
Norm: MaklerG §1
Rechtssatz: Der Makler ist ein Geschäftsvermittler. Die Vermittlungstätigkeit selbst entzieht sich einer gesetzlichen Definition, da die an sie zu stellenden Anforderungen je nach Geschäftszweig und Lage des Falls sehr variieren. Selbstverständlich ist, dass der Begriff "Vermitteln" bedeutet, zwei potentielle Vertragspartner zusammenzubringen und zum Geschäftsabschluss zu bewegen. Inwieweit der Makler dabei beratend und aufklär... mehr lesen...
Norm: MaklerG §1
Rechtssatz: Auf einen Kreditverschaffungsvertrag ist Maklerrecht anzuwenden. Der Kreditvermittler ist Zivilmakler; hier: Anwendungsbereich HVG 1921. Entscheidungstexte 4 Ob 220/01h Entscheidungstext OGH 25.09.2001 4 Ob 220/01h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115716 ... mehr lesen...