Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) stellte einen Antrag auf Zulassung zum Bachelorstudium "Lehramt an Volksschulen" an der Pädagogischen Hochschule Kärntnen ab dem Wintersemester 2014/15. 1.2. Der Antrag wurde mit Bescheid des Vizerektors für Lehrer/innenbildung und Qualitätsmanagement der Pädagogischen Hochschule Kärnten vom 11.07.2014, GZ 2786/2014, "zurückgewiesen", da die "körperlich-motorisch... mehr lesen...