1 Mit Antrag vom 3. April 2024 begehrten die revisionswerbenden Parteien die „Feststellung des Rechts anerkannter Umweltorganisationen auf Überprüfung der Abfertigung von Tiertransporten auf Übereinstimmung mit dem Unionsrecht, insbesondere mit der EU TT-VO“. Die revisionswerbenden Parteien begründeten ihren Antrag zusammengefasst damit, dass anerkannten Umweltorganisationen nach Art. 9 Abs. 3 der Aarhus Konvention und Art. 47 GRC das Recht zukomme, die Einhaltung von Unionsumweltre... mehr lesen...