IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Linda Wieser über die Beschwerde des AA, geboren am xx.xx.xxxx, vertreten durch BB, Niederlande, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 11.01.2016, Zl ****, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses wird insofern korrigiert, als ... mehr lesen...