Begründung: Mit dem am 23. 4. 1999 beim Erstgericht eingebrachten und gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses *****, gerichteten Antrag begehrte der Antragsteller die Feststellung, dass hinsichtlich dieses Wohnungseigentumshauses keine rechtswirksame Vereinbarung über die Abänderung des Aufteilungsschlüssels gemäß § 19 Abs 1 WEG, insbesondere betreffend den Aufzug, bestehe; hilfsweise dahingehend, dass betreffend die Umbaukosten des Aufzuges keine rechtswirksame V... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, an der Wohnungseigentum nach dem WEG 1975 begründet ist, wobei sämtliche Miteigentümer auch Wohnungseigentümer sind. Die Wohnungseigentumsanlage hat die Adresse *****, S***** und *****. Neben den Antragstellern sind auch die aus den Sachbeschlüssen der Vorinstanzen hervorgehenden, von den Vorinstanzen als "Antragsgegner" bezeichneten Personen Miteigentümer. Renate B***** ist sei 1.1.19... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 WEG §13cWEG §17 Abs2WEG §19 Abs3 Z1WEG §26 Abs2 Z2WEG §26 Abs1 Z8 HeizKG § 25 heute HeizKG § 25 gültig ab 05.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2021 HeizKG § 25 gültig von 01.04.2009 bis 04.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2009 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte mit seinem Antrag vom 18.4.1995, in dem er als Antragsgegner zunächst die Wohnungseigentümergemeinschaft und die weiteren Wohnungseigentümer der Wohnanlage "G*****" in *****, anführte, nach § 19 Abs 3 Z 1 WEG den Aufteilungsschlüssel für die jährlichen Betriebskosten dieser Wohnanlage neu festzusetzen. Weiters stellte er den Eventualantrag, gemäß § 25 HeizKG über die Trennung der Heiz- und Warmwasserkosten sowie über die Wärmekostenaufte... mehr lesen...