Norm: HeimAufG §15 Abs1HeimAufG §15 Abs2
Rechtssatz: Die Frist des § 15 Abs 2 HeimAufG ist ab dem Zeitpunkt zu berechnen zu dem der Beschluss über die Zulässigerklärung der Freiheitsbeschränkung mündlich zu verkünden ist. Entscheidungstexte 7 Ob 141/18p Entscheidungstext OGH 17.07.2018 7 Ob 141/18p Veröff: SZ 2018/57 European Case Law Id... mehr lesen...