Entscheidungen zu § 91b GOG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2019/1/16 46R489/18d

Norm: GOG §91bWrAuslGEG §5 Abs3
Rechtssatz: Zum Nachweis der Staatsangehörigkeit durch einen archivierten Reisepass: Es schadet nicht, wenn nur jene Seite des Reisepasses, die alle wesentlichen Informationen enthält, archiviert und mit dem Grundbuchsgesuch gem § 91b Abs 7 iVm §91c Abs 2 GOG vorgelegt wird. Dieser Vorgang ersetzt die Vorlage der Originalurkunde. Entscheidungstexte 46 R 489/18d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.2019

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