RS OGH 2019/1/16 46R489/18d

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Veröffentlicht am 16.01.2019
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Norm

GOG §91b
WrAuslGEG §5 Abs3

Rechtssatz

Zum Nachweis der Staatsangehörigkeit durch einen archivierten Reisepass: Es schadet nicht, wenn nur jene Seite des Reisepasses, die alle wesentlichen Informationen enthält, archiviert und mit dem Grundbuchsgesuch gem § 91b Abs 7 iVm §91c Abs 2 GOG vorgelegt wird. Dieser Vorgang ersetzt die Vorlage der Originalurkunde.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Staatsbürgerschaft, Reisepass, Originalurkunde, Urkundenarchiv

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2019:RWZ0000210

Im RIS seit

07.03.2019

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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