Norm: ZPO §237 AGOG §90a Abs1
Rechtssatz: Der Beschluß auf KIagerücknahme mangels Erlags der aufgetragenen Prozeßkostensicherheit ist einer Klagerückziehung ohne Anspruchsverzicht gleichzuhalten (RZ 1957, 74). Diese Beschlußfassung ist der ersten Fallgruppe des § 90 a Abs 1 GOG zuzurechnen, sie wird durch die Vorabentscheidung in keiner Weise beeinflußt. Entscheidungstexte 4 Ob 118/98a ... mehr lesen...
Norm: ZPO §163GOG §90a Abs1
Rechtssatz: Selbst wenn man davon ausgeht, daß die im Vorlagebeschluß verfügte Aussetzung des Verfahrens auch eine Unterbrechung des Hauptverfahrens im Sinn des § 163 ZPO bewirkt, wären doch die in § 90 a Abs 1 GOG angeführten Entscheidungen auch in bezug auf das Hauptverfahren zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 118/98a Entscheidungstext OGH 05.05.1998 4 ... mehr lesen...
Norm: EGV Maastricht Art177EG Amsterdam Art234GOG §90a Abs1
Rechtssatz: Es steht der Vorlageberechtigung nicht entgegen, daß sich die Rechtssache noch im Stadium des Provisorialverfahrens befindet. Die Vorlage schon in diesem Verfahrensstadium ist zweckmäßig, wenn der Sachverhalt, soweit er nicht unstrittig ist, im wesentlichen geklärt erscheint und mit einer relevanten Änderung des im Hauptverfahren festzustellenden Sachverhaltes nicht zu rech... mehr lesen...