Norm: IO §255IO §256GOG §89jZPO §87 Abs2ZPO §514 Abs1
Rechtssatz: Die, wenngleich nur als Verfügung bezeichnete, Anordnung der Aufnahme der vom Schuldner mitgeteilten Änderung seiner Anschrift in die Insolvenzdatei ist als Beschluss einzustufen, der mittels Rekurs anfechtbar ist. Es ist nicht zulässig, nach Bestätigung des Zahlungsplans und Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens einen mitgeteilten Wohnsitzwechsel des Schuldners durch Aufn... mehr lesen...
Norm: KO §2KO §173aKO §174 Abs2GOG §89jIEG §14
Rechtssatz: Die Aufnahme der Daten in die Ediktsdatei bedeutet, dass das Edikt in der Datei tatsächlich abrufbar zur Verfügung stehen muss (vgl auch Entscheidung des OLG Wien vom 19.5.2004, 7 Ra 69/04z). Entscheidungstexte 10 Ra 66/04f Entscheidungstext OLG Wien 27.05.2004 10 Ra 66/04f Euro... mehr lesen...