Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) ist Richter des Bundesverwaltungsgerichts und erhob mit Eingabe vom 06.08.2021 eine Datenschutzbeschwerde gegen den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts (in Folge: mitbeteiligte Partei), in der er Verstöße gegen das Grundrecht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG, gegen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 5 DSGVO und ... mehr lesen...