Norm: ZPO §416ZPO §417ZPO §429ZPO §477 Z1Geo §149GOG §79 Abs3EO §7 Abs3ZustG §17ZustG §21
Rechtssatz: Keine Nichtigkeit, wenn die Unterfertigungsstampiglie auf der Beschlußausfertigung fehlt, insbesondere wenn die den Rekurs erhebende Partei auf Grund einer solchen gemäß § 149 Abs 1 lit b Geo fehlerhaften Beschlußausfertigung den Lauf der Rechtsmittelfrist als in Gang gesetzt erachtet (§ 416 Abs 1 bzw. § 429 ZPO). Zur Aufhebung der Bestät... mehr lesen...