Entscheidungen zu § 34 GOG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE OGH 2003/10/21 5Ob239/03p

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Entscheidung | OGH | 21.10.2003

TE OGH 2001/11/22 6Nd2/01

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Entscheidung | OGH | 22.11.2001

TE OGH 1998/4/16 8NdA2/98

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Entscheidung | OGH | 16.04.1998

TE OGH 1990/2/21 1Ob46/89

Begründung: Mit Urteil des Geschwornengerichtes beim Kreisgericht Korneuburg vom 18.12.1984, 10 Vr 949/82-570, wurde der Kläger des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. b WaffenG schuldig erkannt, weil er am 13.12.1982 auf der Landeshauptstraße 12 zwischen Kleinengersdorf und Korneuburg Dr.Viktor Franz P*** durch zwei Revolverschüsse aus geringer Entfernung in die rechte Halsseite und die rechte Schläfe vorsätzlich getötet und zwischen dem ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.02.1990

TE OGH 1989/9/20 1Ob25/89

Begründung: Beim Landesgericht für ZRS Wien wurde vom Rekurswerber zu 53 a Cg 1052/86 ein gegen die Republik Österreich gerichtetes Amtshaftungsverfahren eingeleitet. Derzeit sind beim Oberlandesgericht Wien Rechtsmittelverfahren anhängig. In diesen lehnte der Rekurswerber eine Reihe von Richtern des Oberlandesgerichtes Wien wegen Befangenheit ab. Dadurch wurde sowohl der nach der Geschäftsverteilung zur Entscheidung über die Ablehnung von Richtern der Senate 1 bis 6, 11, 12, 14 b... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.09.1989

RS OGH 1989/9/20 1Ob25/89, 1Ob46/89, 6Ob81/19h

Norm: B-VG Art87 Abs3GOG §32GOG §34JN §1 AZPO §514 C3
Rechtssatz: Die Festsetzung der Geschäftsverteilung durch den Personalsenat erfolgt nicht in Ausübung der Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen. Beschlüsse des Personalsenates, mit denen Geschäftsverteilungsmaßnahmen getroffen wurden, können, da die Vorschriften der JN und der ZPO auch nicht analog auf sie angewendet werden können, durch die Parteien jener Verfahren, die durch sie bet... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.09.1989

RS OGH 1973/4/4 1Nd13/73, 5Nd531/76, 8NdA2/98, 6Nd2/01, 5Ob239/03p, 9Nc5/14f

Norm: AHG §1 cd1aB-VG Art83B-VG Art87GOG §32GOG §34JN §30RDG §36
Rechtssatz: Handelt es sich um eine Einzelrichtersache bei einem GH ist § 30 JN erst anwendbar, wenn bei allen Richtern des GH die Voraussetzungen des § 19 JN vorliegen. Sonst ist es Sache des Personalsenates, unter Ausschöpfung der sich aus dem Personalstand ergebenden Möglichkeiten dafür zu sorgen, daß der angerufene GH auch tätig werden kann. Tut er dies nicht, könnten sich dar... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.04.1973

RS OGH 1973/4/4 1Nd13/73, 5Nd531/76, 1Ob46/89

Norm: B-VG Art83B-VG Art87Geo §17GOG §32GOG §34RDG §36
Rechtssatz: Wenn durch als gerechtfertigt anerkannte Befangenheitserklärungen weder der mit der Leitung der Gerichtsabteilung beauftragte Richter noch seine Stellvertreter judizieren können, hat der zuständige Personalsenat durch richterlichen Akt (Änderung der Geschäftsverteilung) eine zur Bereinigung der Situation geeignete Verfügung zu treffen. Veränderungen der Geschäftsverteilung sind ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.04.1973

RS OGH 1951/2/20 4Ob16/51

Norm: GOG §32GOG §34
Rechtssatz: Die Zuteilung eines Richters lediglich zur Erledigung einer bestimmten Rechtssache an ein anderes Gericht ist unzulässig und bewirkt, daß das in dieser Sache von dem zugeteilten Richter gefällte Urteil nach § 477 Abs 1 Z 2 ZPO nichtig ist. Entscheidungstexte 4 Ob 16/51 Entscheidungstext OGH 20.02.1951 4 Ob 16/51 Veröff: SZ 24/45 = JBl 1952,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1951

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