Begründung: Der Vater beantragte eine "Verlagerung des Gerichtsstandes" (gemeint: Delegierung an ein anderes Gericht als das Bezirksgericht Rohrbach). Das Oberlandesgericht Linz wies den Delegierungsantrag ab. Es führte im Wesentlichen folgendes aus: Eine Delegierung solle einen Ausnahmefall bilden. Eine allzu großzügige Anwendung des § 31 JN würde ein unvertretbare Lockerung der Zuständigkeitsordnung bedeuten. Ein Delegationsantrag könne nicht auf Ablehnungsgründe gestützt werde... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zahlung von 300.000 S sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten für sämtliche künftigen Rufschädigungen, die dem Kläger durch eine Antragstellung der Beklagten bei einem Prozessgericht, "dass die Prozessfähigkeit des Klägers nicht gegeben ist, weshalb im Auftrag des Vereinsvorstandes der Antrag gestellt wird, gemäß § 6 lit a ZPO vorzugehen", entstanden sind. Der Kläger habe gegen den Erstbeklagten eine Bereicherungsklage auf Rückzahlu... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer beim Landesgericht S***** als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin, die Beklagte zur Zahlung eines Betrages von S 69.209,65 brutto s.A. schuldig zu erkennen und festzustellen, daß das am 11.11.1991 zwischen ihr und der Beklagten eingegangene Dienstverhältnis in ein unbefristetes übergegangen und daß dieses Dienstverhältnis aufrecht sei. Sie sei mit der Beklagten ein befristetes Dienstverhältnis als Vertragsbedienstete des ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Geschwornengerichtes beim Kreisgericht Korneuburg vom 18.12.1984, 10 Vr 949/82-570, wurde der Kläger des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. b WaffenG schuldig erkannt, weil er am 13.12.1982 auf der Landeshauptstraße 12 zwischen Kleinengersdorf und Korneuburg Dr.Viktor Franz P*** durch zwei Revolverschüsse aus geringer Entfernung in die rechte Halsseite und die rechte Schläfe vorsätzlich getötet und zwischen d... mehr lesen...
Begründung: Beim Landesgericht für ZRS Wien wurde vom Rekurswerber zu 53 a Cg 1052/86 ein gegen die Republik Österreich gerichtetes Amtshaftungsverfahren eingeleitet. Derzeit sind beim Oberlandesgericht Wien Rechtsmittelverfahren anhängig. In diesen lehnte der Rekurswerber eine Reihe von Richtern des Oberlandesgerichtes Wien wegen Befangenheit ab. Dadurch wurde sowohl der nach der Geschäftsverteilung zur Entscheidung über die Ablehnung von Richtern der Senate 1 bis 6, 11, 12, 14... mehr lesen...
Norm: B-VG Art87 Abs3 GOG §32 GOG §34 JN §1 A ZPO §514 C3 B-VG Art. 87 heute B-VG Art. 87 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 87 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 cd1a B-VG Art83 B-VG Art87 GOG §32 GOG §34 JN §30 RDG §36 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83 B-VG Art87 Geo §17 GOG §32 GOG §34 RDG §36 B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 gültig von 01.01.2014 bis 31.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Norm: GOG §32 GOG §34 GOG § 32 heute GOG § 32 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2024 GOG § 32 gültig von 01.01.2022 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2021 GOG § 32 gültig von 15.05.2021 bis 31.12.2021... mehr lesen...