Entscheidungen zu § 27a GOG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2019/5/23 6Ob81/19h, 4Ob28/21b

Norm: JN §19JN §45GOG §27aRstDG §49ZPO §260ZPO §261
Rechtssatz: Die Entscheidungen über die vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts in einem gesondert ausgefertigten Beschluss oder in der über die Hauptsache ergehenden Entscheidung sind infolge analoger Anwendung des § 45 JN unanfechtbar. Es ist dem Gesetzgeber nicht zu unterstellen, dass er an die Entscheidung eines überhaupt unzuständigen Gerichts weniger strenge Folgen knüpfen w... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.2019

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