Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und Inhaber eines Waffenpasses nach dem Waffengesetz 1996 (WaffG). Gemäß dieser Urkunde erlischt die Befugnis zum Führen von Waffen mit der Beendigung der Tätigkeit des Beschwerdeführers als Rechtsanwalt. Mit Antrag vom 12. Juni 2006 beantragte der Beschwerdeführer beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien, ihm gemäß § 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) "für die Dauer meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Masseverwalter die Mitnahme e... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation19/05 Menschenrechte41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: GOG §1 Abs2; GOG §1 Abs3; GOG §2 Abs1; GOG §2 Abs2; GOG §2 Abs3; GOG §3;MRK Art2;WaffG 1996 §35; GOG § 1 heute GOG § 1 gültig ab 23.10.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/1998 GOG § 1 gültig ... mehr lesen...