Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) hat am 1.9.2013 seinen Ausbildungsdienst beim Österreichischen Bundesheer angetreten. Mit Schreiben vom 1.9.2013 beantragte er die Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung 2351 Wiener Neudorf, Anningerstraße 6 -10/3/6, welche er ab 1.1.2014 als Hauptmieter bewohnen werde. Die ihm entstehenden Wohnkosten von € 391,60 würden mittels Zahlschein an die XXXX bezahlt. Seine Mutter se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) hat am 1.9.2013 seinen Ausbildungsdienst beim Österreichischen Bundesheer angetreten. Mit Schreiben vom 1.9.2013 beantragte er die Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung 2351 Wiener Neudorf, Anningerstraße 6 -10/3/6, welche er ab 1.1.2014 als Hauptmieter bewohnen werde. Die ihm entstehenden Wohnkosten von € 391,60 würden mittels Zahlschein an die XXXX bezahlt. Seine Mutter se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) hat am 3.2.2014 seinen Grundwehrdienst angetreten. Am 11.3.2014 beantragte er die Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er vor, dass er seit 10.3.2011 Hauptmieter der Wohnung in 1160 Wien, Nauseagasse 14/3 sei. Vermieter sei sein Vater, XXXX. Die monatliche Belastung (Mietzins zuzüglich Betriebskosten) betrage € 640,- und werde per Dauerauftrag entrichtet. Er l... mehr lesen...