Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer leistete in der Zeit von 03.04.2018 bis 04.10.2018 seinen Grundwehrdienst, wobei der Einberufungsbefehl am 04.10.2017 zugestellt wurde. Mit Schreiben vom 12.03.2018 beantragte er eine Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er im Wesentlichen vor er wäre seit Juli 2015 Untermieter der Wohnung XXXX . Vermieter sei XXXX . An Wohnkosten € 480,-- an, die mit Dauerauftrag bzw. in bar ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer versieht seit 09.07.2018 den Grundwehrdienst. Der Einberufungsbefehl wurde am 11.04.2018 zugestellt. Mit Schreiben vom 16.05.2018 beantragte er die Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Als Bemessungsgrundlage beantragte der ein Drittel des Einkommens der letzten drei Monate vor dem Monat, in dem der Einberufungsbefehl zugestellt wurde. Er führte aus, dass er ab 01.06.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte mit dem mit 05.06.2018 datierten Fragebogen unter anderem die Zuerkennung von Familienunterhalt. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde) vom 05.09.2018, wurde, nach einem Ermittlungsverfahren der Behörde bei dem von der bP weitere Unterlagen und Auskünfte vorgelegt bzw. erteilt wurden, dem Antrag der bP ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), dem der Einberufungsbefehl am 14.01.2016 zugestellt worden war, beantragte am 15.03.2016 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe, wobei er angab, dass die monatlichen Kosten für die Beibehaltung der verfahrensgegenständlichen Wohnung 951,49 Euro betragen würden. Er legte seinem Antrag Bestätigungen seines Arbeitgebers bei, aus denen für den Zeitraum Oktober 2015 bis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) hat am 7.1.2014 seinen Grundwehrdienst angetreten. Mit Schreiben vom 5.2.2014 beantragte er die Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er vor, dass er seit 16.1.2014 Mieter der Wohnung in 1160 Wien, Steinmüllergasse 19/9 sei. Vermieter sei Wiener Wohnen. Der Mietzins betrage € 76,14, die Betriebskosten € 125,02. Daraus ergebe sich (inkl. Umsatzsteuer) eine m... mehr lesen...