Entscheidungen zu § 26 HGG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS Vwgh 1988/12/6 88/11/0014

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §26;HGG 1985 §27 Abs1;
Rechtssatz: Für die Abgrenzung der nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit iSd § 26 HGG von der selbstständigen Erwerbstätigkeit iSd § 27 HGG kann im Hinblick auf die Verwendung der im EStG genannten Begriffe auf die Rechtsprechung zu diesem Gesetz zurückgegriffen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.1988

RS Vwgh 1988/12/6 88/11/0014

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §26;HGG 1985 §27 Abs1;
Rechtssatz: In Fällen, in denen die Tätigkeit weder dem typischen Erscheinungsbild einer selbstständigen noch dem einer unselbständigen Tätigkeit entspricht, muss die Beh prüfen, welche Merkmale für das Vorliegen jeweils welcher Tätigkeit sprechen, um die nach beiden Richtungen hin gewonnenen Ermittlungsergebnisse gegeneinander abwägen und nach dem ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.1988

RS Vwgh 1988/11/29 88/11/0015

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/02 Leistungsrecht
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;HGG 1985 §26;HGG 1985 §28;HGG 1985 §29;HGG 1985 §30;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass der Familienunterhalt und die Wohnkostenbeihilfe von derselben Bemessungsgrundlage zu berechnen sind, folgt nicht, dass es sich dabei um untrennbare Ansprüche handelt. Wurde über beide Ansprüche in einem Bescheid abgesprochen und nur die Bemess... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1988

Entscheidungen 1-3 von 3

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