Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte mit am 27.05.2026 bei der Behörde eingelangtem Antrag die Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung XXXX (in Folge: antragsgegenständliche Wohnung). 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte mit am 27.05.2026 bei der Behörde eingelangtem Antrag die Zuerkennung der Wohnkostenbeihilf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.12.2012 der Einrichtung "XXXX, zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes mit Dienstantritt 04.02.2013 zugewiesen. Der Zuweisungszeitraum wurde mit 01.02.2013 bis 31.10.2013 bestimmt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.12.2012 de... mehr lesen...