Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Behörde Der Beschwerdeführer wurde aufgrund einer psychischen Erkrankung am XXXX während laufenden Ausbildungsdienstes als beim österreichischen Bundesheer nicht ausbildbar befunden. Am XXXX erfolgte die Entlassung und Außerstandbringung des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund einer psychischen Erkrankung am römisch 40 während laufenden Ausbildungsdienstes als beim ö... mehr lesen...