Entscheidungen zu § 13 Abs. 2 HStG 1995

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/6/28 93/12/0177

Am 3. November 1992 (eingelangt am 6. November 1992) stellte der Beschwerdeführer an das Rektorat der Universität Wien den Antrag auf Bewilligung eines studium irregulare. Als zusammenfassende Bezeichnung des Studienprogrammes gab er an, daß er ein "Doktoratsstudium n. BGBl. Nr. 28O/1972 § 1b, § 14; BGBl. Nr. 177 ff § 13 (3) Kombinatsstudium: Spowi; Medizin; Technik" und den akademischen Grad "Dr. rer. nat., BGBl. Nr. 177 ff § 13 (2) b" anstrebe. Als Studiendauer gab er für den ersten... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.06.1995

RS Vwgh 1995/6/28 93/12/0177

Index: 72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §13 Abs1 lite;AHStG §13 Abs1 litf;AHStG §13 Abs2;
Rechtssatz: § 13 Abs 2 AHSchStG legt fest, daß in der Regel der erfolgreiche Abschluß eines Diplomstudiums die Vorbedingung für die Zulassung zu einem Doktorratsstudium darstellt, das nach § 13 Abs 2 lit b AHSchStG von besonderen Studiengesetzen allfällig vorgesehene, dem Diplomstudium jedoch völlig gleichwertige Stud... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1995

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