Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 GelverkG

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RS UVS Oberösterreich 2000/11/22 VwSen-500084/3/Gf/Km

Rechtssatz: Gemäß § 5 Abs.5 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, BGBl. Nr. 112/1996, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. I 135/1999 (im Folgenden: GelverkG), wird die Voraussetzung der fachlichen Eignung zur Erteilung der Konzession für das Taxi-Gewerbe (Befähigungsnachweis) erfüllt, wenn der Genehmigungswerber eine Prüfung vor einer vom Landeshauptmann bestellten Prüfungskommission erfolgreich abgelegt oder ihm diese aufgrund vorgelegter Hochschul- bzw. Fachschuldiplome die gründlichen Kenntnis... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 22.11.2000

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