Entscheidungen zu § 3 Abs. 1 GelverkG

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RS UVS Oberösterreich 1998/07/14 VwSen-500065/14/Ga/Fb

Rechtssatz: Als gemeinsamer Nenner aus Verfahrensakt, Berufung und Angaben des Nachsichtswerbers in der öffentlichen mündlichen Verhandlung ist festzuhalten, daß sich der Einschreiter nicht auf das Vorliegen einer vollen Befähigung iSd § 28 Abs1 Z1 GewO 1994 berufen hat. Gemäß § 28 Abs1 Z2 GewO 1994 (in der hier maßgeblichen Fassung der Novelle 1997, BGBl. I/63) ist die Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zu erteilen, wenn eine hinreichende tatsächliche Befähigung des Nachsi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 14.07.1998

RS UVS Oberösterreich 1997/10/21 VwSen-110058/15/Kl/Rd

Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs.1 Z2 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 - GelverkG, ist das konzessionierte Mietwagen-Gewerbe als Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen oder Personenkraftwagen) unter Beistellung des Lenkers aufgrund besonderer Aufträge (Bestellungen) umschrieben. Diese Umschreibung findet sich im übrigen auch in den vorausgegangenen Rechtsgrundlagen. Daraus ist abzuleiten, daß von der Ausübung des Mietwagengewerbes nur auszugehen is... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 21.10.1997

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