Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Einschreiter besitzt eine Konzession zur Ausübung des Taxigewerbes mit dem Standort Schwechat. Mit einer zwar als "Beschwerde" bezeichneten, aber eindeutig als (Individual-)Antrag nach Art139 Abs1 letzter Satz B-VG zu verstehenden Eingabe vom 15. Februar 1994 begehrt er, den zweiten und dritten Satz des §28 der NÖ Taxi-Betriebsordnung vom 22. Dezember 1993, LGBl. 7001/20-0, (im folgenden kurz: NÖTBO), aufzuheben.... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungGelVerkG §3 Abs1GelVerkG §10Nö Taxi-BetriebsO §28 dritter SatzNö Taxi-BetriebsO §28 zweiter Satz
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit des Verbots der Anwerbung von Fahrgästen
an bestimmten Orten in der Nö Taxi-BetriebsO aufgrund der
Erforderlichkeit dieser Regelung für eine ordnungsgemäße Abwicklung
des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Einschreiter stellt - gestützt auf Art139 Abs1 letzter Satz B-VG - den Antrag "a) auf Aufhebung der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1986 - BO 1986: im §53 Abs2 letzter Halbsatz, 'insbesondere ist die Verwendung von Dachschildern und Leuchten, Freizeichen und Fahrpreisanzeigern nicht gestattet', sowie §53 Abs3 BO 1986. b) festzustellen, daß die BO 1986 hinsichtlich des §53 Abs2 letzter Halbsatz, 'insbesondere ist ... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art139 Abs1 / IndividualantragStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungBetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1986 §53 Abs2 letzter HalbsatzBetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1986 §53 Abs3GelVerkG §1 Abs3GelVerkG §3 Abs1 Z2 und Z3GelVerkG §10 Abs1GelVerkG §10 Abs2
Leitsatz: Abweisung eines Individualantrags auf Aufhebu... mehr lesen...