Entscheidungen zu § 2 Abs. 1 GelverkG

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TE Uvs Bescheid 2001/12/20 1-0091/01

1.       Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe sich am 1.10.1999 in H als Taxi- und Krankentransportunternehmen bezeichnet, ohne die hiefür erforderliche Gewerbeberechtigung zu besitzen. Er sei im amtlichen Telefonbuch folgend eingetragen: "B A, Taxi- und Krankentransporte, H, Sweg, Mobiltelefon: XXX". Die Bezirkshauptmannschaft erblickte hierin eine Übertretung des § 3 Abs 1 Z 3 iVm § 15 Abs 1 Z 6 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz und § 366 Abs 1 Z ... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 20.12.2001

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