IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde des Herrn AA, Z, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. BB, Y, Adresse1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 03.08.2015, Zahl V-***1, aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 10.02.2016, Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde des Herrn AA, Z, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde des Herrn A A, vertreten durch Rechtsanwalt in **** Z, Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 27.04.2015, Zl ****, aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 03.02.2016, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG iVm § 38 VwGVG wird der Beschwerde insoferne Folge gegeben, als die verhängte Geldstrafe in Höhe von Eur... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Sigmund Rosenkranz über die Beschwerde des Herrn G A, vertreten durch Rechtsanwälte, Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft S vom 08.06.2015, Zahl ****, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 1. Gemäß Paragraph 50, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr. Felizitas Schiessendoppler-Luchner über die Beschwerde des A B, S, vertreten durch RAe ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft T vom 15.07.2014, Zahl 2.3-****/7 VG-10-2014, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Beschwerdeverhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde insofern Folge gegeben, als die über den Beschwerdeführer verh... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Bettina Weißgatterer über die Beschwerde des Herrn A B, wohnhaft in Adresse, S, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft S vom 09.09.2014, Zahl SG-**9-2014, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG in Verbindung mit § 24 VStG wird der Beschwerde stattgegeben, das Straferkenntnis behoben und das Verfahren gemäß § 45 A... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Gerald Schaber über die Beschwerde des Herrn A A, Adresse 1, Ort Z, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. B B, Dr. C C und Dr. D D, Adresse 2, Ort Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 10.11.2014, Zl ***, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß den §§ 27 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge ... mehr lesen...